Nach Informationen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) wird es ab dem 1.1.2012 wieder neue EU-Schwellenwerte geben.

Neufestlegung für die Jahre 2012/2013, die in den drei Richtlinien 2009/81/EG, 2004/18/EG und 2000/17/EG aber erst für den Beginn des Monats November vorgegeben ist.

Hintergrund ist, dass die Schwellenwerte routinemäßig alle 2 Jahre überprüft und angepasst werden.

Die letzte Anpassung war am  01.01.2010.

Da die Schwellenwerte im WTO-Vergabeabkommen (GPA) in Sonderziehungsrechten ausgedrückt sind, unterliegen sie damit den Fluktuationen des Devisenmarktes.

Dem tragen die EU-Vergaberichtlinien Rechnung, indem sie alle zwei Jahre eine Anpassung der auf Euro lautenden Schwellenwerte vorsehen.

Die Werte der letzten 3 Anpassungen waren bzw. sind: zum Beispiel in der VOL/A 211.000 Euro   /    206.000 Euro    /    aktuell noch 193.000 Euro


Bundeslandübergreifend: Erhöhte Wertgrenzen auch im Jahr 2011 (Stand 21.12.2010):

KP II

 

Entnehmen Sie die  dem Jeweiligen Bundesland