Nach Informationen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) wird es ab dem 1.1.2012 wieder neue EU-Schwellenwerte geben.
Neufestlegung für die Jahre 2012/2013, die in den drei Richtlinien 2009/81/EG, 2004/18/EG und 2000/17/EG aber erst für den Beginn des Monats November vorgegeben ist.
Hintergrund ist, dass die Schwellenwerte routinemäßig alle 2 Jahre überprüft und angepasst werden.
Die letzte Anpassung war am 01.01.2010.
Da die Schwellenwerte im WTO-Vergabeabkommen (GPA) in Sonderziehungsrechten ausgedrückt sind, unterliegen sie damit den Fluktuationen des Devisenmarktes.
Dem tragen die EU-Vergaberichtlinien Rechnung, indem sie alle zwei Jahre eine Anpassung der auf Euro lautenden Schwellenwerte vorsehen.
Die Werte der letzten 3 Anpassungen waren bzw. sind: zum Beispiel in der VOL/A 211.000 Euro / 206.000 Euro / aktuell noch 193.000 Euro
Bundeslandübergreifend: Erhöhte Wertgrenzen auch im Jahr 2011 (Stand 21.12.2010):
KP II
Entnehmen Sie die
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